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   RFH, 08.08.1930 - VI A 1268/30   

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RFH, 08.08.1930 - VI A 1268/30 (https://dejure.org/1930,92)
RFH, Entscheidung vom 08.08.1930 - VI A 1268/30 (https://dejure.org/1930,92)
RFH, Entscheidung vom 08. August 1930 - VI A 1268/30 (https://dejure.org/1930,92)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 25.01.1951 - I D 4/50

    Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und

    Diese seinerzeit umstrittene Bestimmung (siehe Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 18. Mai 1930 S 2209 - 7, Reichssteuerbl. 1930 S. 326 und Entsch. des RFH VI A 1268/30 vom 8. August 1930, Slg. Bd. 27 S. 107, Reichssteuerbl. 1930 S. 680) verbindet die Vergünstigung mit einem bestimmten Betrieb.
  • BFH, 28.06.1968 - VI R 214/66

    Verletzung des GG - Verlustabzug - Kinderermäßigung - Nachholung in späteren

    Auch der Entscheidung des RFH VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (RFH 27, 107, RStBl 1930, 680) kann entgegen der Ansicht des Steuerpflichtigen nichts zu seinen Gunsten entnommen werden.
  • BFH, 09.01.1958 - IV 250/57 U

    Wahlrecht des Steuerpflichtigen, in welchem Zeitraum er den Verlustabzug geltend

    Wenn in dem Urteil VI 115/41 vom 9. April 1941 auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (RStBl 1930 S. 680) verwiesen werde, so bringe diese für die dort vertretene Rechtsauffassung keinerlei Gründe.
  • BFH, 01.12.1950 - IV 90/50 U

    Verlustabzug im Verhältnis zum Verlustausgleich

    Das Finanzgericht führt hierzu folgendes aus: Entsprechend dem Zweck des Verlustvortrages habe der Reichsfinanzhof in dem Urteil VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (Amtl. Sammlung Bd. 27 S. 107 = Reichssteuerblatt - RStBl. - 1930 S. 680) zugelassen, den Verlustvortrag vor dem Ausgleich positiver Einkünfte mit neuen Verlusten des gleichen Jahres vorzunehmen.
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