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RFH, 08.08.1930 - VI A 1268/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 25.01.1951 - I D 4/50
Umfang des Begriffs des Einkommens i.S.d. § 2 Abs. 2 S. 2 EstG - Gewinn und …
Diese seinerzeit umstrittene Bestimmung (siehe Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 18. Mai 1930 S 2209 - 7, Reichssteuerbl. 1930 S. 326 und Entsch. des RFH VI A 1268/30 vom 8. August 1930, Slg. Bd. 27 S. 107, Reichssteuerbl. 1930 S. 680) verbindet die Vergünstigung mit einem bestimmten Betrieb. - BFH, 28.06.1968 - VI R 214/66
Verletzung des GG - Verlustabzug - Kinderermäßigung - Nachholung in späteren …
Auch der Entscheidung des RFH VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (RFH 27, 107, RStBl 1930, 680) kann entgegen der Ansicht des Steuerpflichtigen nichts zu seinen Gunsten entnommen werden. - BFH, 09.01.1958 - IV 250/57 U
Wahlrecht des Steuerpflichtigen, in welchem Zeitraum er den Verlustabzug geltend …
Wenn in dem Urteil VI 115/41 vom 9. April 1941 auf die Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (RStBl 1930 S. 680) verwiesen werde, so bringe diese für die dort vertretene Rechtsauffassung keinerlei Gründe. - BFH, 01.12.1950 - IV 90/50 U
Verlustabzug im Verhältnis zum Verlustausgleich
Das Finanzgericht führt hierzu folgendes aus: Entsprechend dem Zweck des Verlustvortrages habe der Reichsfinanzhof in dem Urteil VI A 1268/30 vom 8. August 1930 (Amtl. Sammlung Bd. 27 S. 107 = Reichssteuerblatt - RStBl. - 1930 S. 680) zugelassen, den Verlustvortrag vor dem Ausgleich positiver Einkünfte mit neuen Verlusten des gleichen Jahres vorzunehmen.